Testpflicht zu Hause

Testpflicht zu Hause

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

das Land Niedersachsen hat die Testpflicht zu Hause eingeführt. Das bedeutet, dass nur dann die Schule betreten werden kann, wenn zuvor nachweislich getestet worden ist (insgesamt zweimal pro Woche). Entsprechende Schreiben des Kultusminsiters findet Ihr/ finden Sie auf dieser Homepage  im Menü Covid19 aktuell.  Für die Schule am Osterfehn bedeutet das konkret:

  • alle Abschlussschüler sowie die Schüler der Notbetreuung holen sich morgen (Freitag, 09.04.2021) in der Zeit von 8:00 – 13:00 persönlich zwei Testkits und ein Nachweisheft für die nächste Woche in der Schule (kleiner Eingang Busbahnhof) ab.
  • Unterrichtsbeginn im Szenario B ist für die Abschlussschüler Montag, der 12. April 2021, dann beginnt auch wieder die Notbetreuung.
  • Gestestet wird grundsätzlich zu Hause unmittelbar vor Beginn des Schulbesuchs (jeden zweiten Tag)
  • Eltern/ Erziehungsberechtigte bestätigen mit ihrer Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung des Tests.
  • Bei positivem Testergebnis bleibt der Schüler zu Hause, die Eltern informiern die Schule.
  • Bei ungültigem Testergebnis kann der Test in der Schule nachgeholt werden.
  • Für alle übrigen Schülerinnen und Schüler beginnt der Unterricht zunächst im Szenario C, weil der Inzidenzwert im Landkreis Leer nich zu hoch ist (Änderungen vorbehalten). Da im Szenario C kein Präsenzunterricht stattfindet, werden Schüler im Szenario C zunächst auch nicht getestet.

Ich bedanke mich dafür, dass Sie/ ihr die mit den Testungen verbundenen Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen, um für alle Beteiligten mehr Sicherheit in der Corona- Pandemie zu bekommen.

Gruß
Ludger Mählmann, Schulleiter

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