FAQ
Sie haben Fragen zum iPad-Klasse? Dieses FAQ kann Ihnen helfen.
Da digitale Medien in der Alltagswelt bereits fest verankert sind und in den späteren Lebens- und Arbeitswelten zunehmend Bedeutung erlangen. Um die Schülerinnen und Schüler geeignet vorbereiten zu können, muss Schule die Schülerinnen und Schüler hierzu befähigen.
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Im Englischunterricht bringt jeder Schüler irgendein Englischbuch mit. Es wird ja das Fach Englisch gelernt. Der Lehrer müsste nun 25 verschiedene Bücher sichten und alle Schüler auf einen Stand bringen. Dann ist in dem einen Buch das Thema der Stunde/Unterrichtseinheit vorhanden, in dem anderen nicht.
Kurz gesagt: Das ist nicht leistbar!
Es muss gewährleistet sein, dass auf den Geräten dieselben aktualisierten Apps installiert sind, die Geräte geladen sind und die Firmware aktuell ist. Der Lehrkörper und die Schüler sollen sich auf den Unterricht konzentrieren und nicht auf Hard- und Software-Hürden stoßen.
BYOD: Bring Your Own Device= Bringen Sie Ihr eigenes Gerät mit.
Bei der „Einführung eines mobilen Endgerätes“ haben wir uns an den Erfahrungen des Kollegiums durch Fortbildungen orientiert. Auch gibt der Landkreis Leer das iPad als Medium der Wahl vor.
Folgende Gründe sprechen für die Auswahl von iPads:
- großer Funktionsumfang und große Kompatibilität
- hoher Sicherheitsstandard
- langfristige Versorgung mit Sicherheitsupdates und Updates
- hoher Datenschutzstandard, vor allem gegenüber App-Anbietern
- stabiles, flüssiges und zuverlässiges Betriebssystem – auch bei bereits über fünf Jahre alten Geräten
- lange Akkulaufzeit
- großes Angebot vieler schulischer Apps
- einfache und zuverlässige Steuerung der iPads für Updates, aber auch in Unterrichtssituationen oder in Klassenarbeiten
In der iPad-Klasse ist die Anschaffung verpflichtend.
Bei einem Angebot von EuronicsXXL kostet das iPad 10.2 (8th Generation) 359,- € und der Apple Pen 1. Generation 99,- €
Angeschafft wird das aktuelle iPad 10.2 (8th Generation) mit 32 GB Speicher und ohne SIM-Einsatz. An der Schule werden wir die iPads mit unserem WLAN verbinden und dadurch die Internetverbindung garantieren.
Ja. Wer möchte, kann natürlich auch die größere Variante mit 128 GB bestellen. Auch die Anschaffung des iPad Air oder iPad Pro sind möglich. Siehe auch „Welches iPad wird angeschafft?“
Da die Schülerinnen und Schüler im Unterricht die Nutzung des IServ-Speichers für ihre digitalen Produkte erlernen, sind 32 GB ausreichend.
Ihr Kind kann ein „älteres“ Gerät nutzen. Apple gibt einen Softwaresupport von 5 Jahren an. Beachten Sie aber, dass der App-Support im Laufe der Jahre eingestellt werden kann.
Des Weiteren muss das iPad DEP-fähig sein, damit es in unser System eingearbeitet werden kann. Diese Umstellung ist möglich, jedoch sehr zeitintensiv. Sie müssten dem Landkreis ihr iPad für ca. 4 Wochen überlassen. Weiterhin ist anzumerken, dass dabei alle Daten auf dem iPad verloren gehen.
Nein.
Prinzipiell ist eine Beschaffung über die Schule nicht möglich. Die iPads müssen über die Eltern angeschafft werden. Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ein iPad von der Schule zu leihen. Bitte melden Sie sich bei genaueren Fragen bei Frau Aboueme Aboueme.
Die Bestellung der iPads erfolgt direkt selbst über EuronicsXXL oder die ASC Group. Nähere Infos bekommen Sie nach der Aufnahme in die iPad-Klasse.
Die Beziehung der iPads über diese Vertriebspartner ist deswegen von entscheidender Bedeutung, weil die Geräte MDM-fähig und DEP-fähig sein müssen. Dies bedeutet, dass sie sich zentral von der Schule administrieren lassen müssen. (Dies ist bei frei gekauften Geräten nicht der Fall.) Zudem werden die iPads vom Händler für die Schuladministration angemeldet.
Ja, bei beiden Anbietern ist ein Ratenkauf möglich.
Leider können sich Geschwisterkinder kein iPad teilen, da sie die Geräte ja auch zur selben Zeit am Schulvormittag nutzen können müssen.
Auch wenn Sie ein iPad über den Händler bestellen, gehört es natürlich Ihnen. Für die Dauer des Schulbesuchs an unserer Schule treten Sie jedoch die Administration an uns ab, sodass im Schulbetrieb keine eigenen Apps auf dem iPad installiert werden können. Dies hat den Vorteil, dass Ihr Kind jeweils die optimalen Apps für die jeweilige Klassenstufe nutzen kann und das Gerät jederzeit für den schulischen Einsatz tauglich ist. Gleichzeitig haben Sie eine eindeutige Kostenkontrolle.
Wir arbeiten noch an einem Konzept für die Schulbuchausleihe. Es kann sein, dass wir in einzelnen Fächer auf die digitale Version wechseln. Das „gesparte“ Geld wird dann für kostenpflichtige Apps verwendet werden.
Wir raten ausdrücklich dazu. Verpflichtend ist es jedoch nicht. Zusätzlich empfehlen wir die Anschaffung einer Hülle zum Schutz des iPads.
Die Administration erfolgt über die Schule, damit sichergestellt ist, dass die Geräte mit den erforderlichen Apps bestückt sind, diese auf dem aktuellen Stand gehalten werden und die Lehrkräfte für den Unterricht den Zugriff auf Apps erlauben oder sperren können (Stichwort: Test).
Der Stift kann direkt über die Vertriebspartner mitbestellt werden. Sie können jedoch ebenso bei anderen Händlern separat erworben werden und zu Beginn des neuen Schuljahres mitgebracht werden.
Sie müssen Ihr Kind nicht anmelden. Ab dem 7. Schuljahr ist die Anschaffung und die Arbeit mit dem iPad für alle Schüler:innen unserer Schule verpflichtend.
Dann gehört das iPad selbstverständlich weiterhin Ihnen. Wir geben es aus der Administration und es ist direkt freigegeben.
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei unserer Koordinatorin für digitale Bildung Frau Aboueme Aboueme.
Mail: stephanie.aboueme@hrs-ofehn.de
Telefon: über das Sekretariat 04952-94720