Einstellung des Schulbetriebs & Notbetreuung

Einstellung des Schulbetriebs & Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler

die niedersächsische Landesschulbehörde hat mit der Rundverfügung 4/2020 die Erteilung von Unterricht bis zum 18. April einschließlich untersagt. Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme nach § 28 (1) des Infektionsschutzgesetzes. Nur in Notfällen können Schülerinnen und Schüler bis Jahrgang 8 von 8:00 – 13:00 betreut werden. Diese Notbetreuung gilt nur für Kinder, wo Elternteile in folgenden Bereichen tätig sind: Gesundheit, Medizin, Pflege, Polizei, Rettungswesen sowie Vollzug. Sollte Bedarf für eine Notbetreuung bestehen, bitten wir zuvor um telefonische Kontaktaufnahme ab 7:45 Uhr oder vorab per Mail an leitung(at)schule-am-osterfehn.de.

Wir bitten um Verständnis für diese außergewöhnliche Maßnahme in außergewöhnlichen Zeiten.

Ludger Mählmann, Schulleiter

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