Beratung

Beratung

Im Rahmen sonderpädagogischer Unterstützung kann spezifischer Beratungsbedarf bei den beteiligten Personen entstehen.

Beratung durch die Förderschullehrkraft können in Anspruch nehmen:

  • Klassenlehrkraft/Fachlehrkraft
  • Päd. Mitarbeiter/Einzelfallhelfer
  • Schulleitung
  • Schüler
  • Eltern

Klassen- und Fachlehrkräfte werden beraten in Bezug auf angemessene Unterrichtsmaterialien, Lernzielkontrollen, päd. Maßnahmen (z.B. Verhaltenspläne), Leistungsbewertung u.a. für die SchülerInnen mit Förderbedarf.

Auf Elternabenden können die Förderschullehrkräfte den Eltern inklusive Themen erläutern und Verständnis wecken.

Bei Schulwechseln oder Erstellung von Gutachten stehen die Förderschullehrer den Eltern beratend zur Seite.

Am Beratungsprozess werden alle für das Anliegen bedeutsamen Personen kooperativ beteiligt. Anlass einer Beratung sind die Bedarfe und Vorgaben des Kindes. So kann es auch sinnvoll sein, weitere Personen zu einem Beratungsgespräch zielgerichtet aufzufordern.

Beratungsgespräche können zu folgenden Zeitpunkten durchgeführt werden:

  • Schüler: zu allen Zeiten.
  • Eltern: Förderschullehrer alleine und auch mit Kollegen; grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit. Ausnahmen bei Dringlichkeit möglich.
  • Lehrkräfte: grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit; Ausnahmen bei Dringlichkeit möglich.