Maskenpflicht im Unterricht?

Maskenpflicht im Unterricht?

In der neuen Coronaverordnung vom 2. November ist klar geregelt, wann Schülerinnen und Schüler eine Maske im Unterricht tragen müssen. Steigt der Inzidenzwert des Landkreises auf 50 und mehr, muss die Schulleitung das Tragen einer Maske im Unterricht anordnen.

Steigt der Inzidenzwert im Landkreis auf 100 und mehr und wurde gleichzeitig für die Schule eine Infektionsschutzmaßnahme durch das Gesundheitsamt angeordnet, wechselt die Schule in das Szenario B, d.h. dann würden die Schülerinnen und Schüler in geteilten Klassen alle zwei Wochen am Präsenzunterricht teilnehmen.

  • Den aktuellen Inzidenzwert für den Landkreis Leer finden Sie hier
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